Weihnachten naht. Da machen sich die meisten Leute Gedanken über Geschenke. Ich auch. Aber nicht über die, die ich anderen mache, auch nicht über die, die ich bekommen könnte, nein , meine Gedanken kreisen um Geschenke, die mir unrechtmäßig verweigert wurden. Und zwar oft. In der Kneipe.
Es dreht sich um Getränke und das Wort „Einschenken“, bzw. „Ausschenken“. In diesem Wort findet sich der Wortteil „schenken“. Schenken impliziert bei mir das Geschenk. Aber die Schankwirte machen mir meine Getränke keineswegs zum Geschenk, vielmehr soll ich sie käuflich erwerben. Ehrlicherweise sollte man entsprechend die Schreibweise wieder umändern in „Einschänken“, bzw. „Ausschänken“, dann hätte ich gar kein Problem. So aber schon.
Wer hat eigentlich wann und warum die Schreibweise vom Schankbetrieb, Ausschank, Schankwirt etc. abgekoppelt? Wollte da der Rechtschreibobermotz der damaligen Zeit Freibier ergaunern? Wenn dem so ist, dann war er offenbar erfolglos, denn sonst hätte man die Schreibweise umgehend wieder geändert. Oder trug es sich eventuell so zu, dass der Schreibweisenveränderer tatsächlich die Zeche prellte mit der Begründung, die Schreibweise berechtige ihn dazu wg. Geschenk, jedoch hatte er die Rechnung ohne den Wirt gemacht, welcher zur Lynchjustiz griff und dem Zechpreller den Gar aus machte, weshalb die Geschichte nicht mehr korrigiert werden konnte?
Wahrscheinlich.
Angesichts der Schreibweise müsste man dem angehenden Mundschenk (auch falsch) jedenfalls seinen Businessplan um die Ohren hauen, weil er mit der Herschenkerei jedweden Getränkes auf jeden Fall auf keinen grünen Zweig zu kommen verspricht.
Schriebe er die entsprechenden Worte allerdings folgerichtig mit Ä statt mit E müsste man ihm seinen Businessplan ebenfalls um die Ohren hauen wegen der Rechtschreibung. Verzwickt, das.
Bloß gut, dass ich mich nicht mit der Eröffnung eines Schankbetriebes beschäftige.
Puh.